Jegliche nicht genehmigte Verbreitung und Veröffentlichung des gesamten filmischen Werks und Filmausschnitten, explizit im Internet, ist untersagt. Sollte dem zu wider gehandelt werden, kann umgehend von der produzierenden Filmgesellschaft (Dreisamfilm) auf rechtlichem Wege unterlassung gefordert werden.
Mit dem Fortfahren, stimmen Sie den allgemeinen Geschäftbedigungen zum ansehen des Films zu.